Gehörlosenzentrum in Kiel

AGFH

Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter im Großraum Kiel e.V.

 

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Dolmetscherzentrale | Telekom | ADAC | Faxnotruf SH und Deutschland | Rundfunkgebührenbefreiung

Service

Eine Sammlung der wichtigsten Kontaktadressen bzw. Servicestellen, die für Gehörlosen das Leben erleichtern oder eine Hilfe für Gehörlosen bieten, nicht nur das, sondern auch paar Tipps für Gehörlose:


Dolmetscherzentrale für Schleswig-Holstein

Dolmetscher-Landeszentrale Kiel
Hasseer Straße 47
24113 Kiel

Tel. (auch Schreibtelefon): (0431) 6 45 61
Fax: (0431) 68 88 52
Bildtelefon: (0431) 6 47 60 28
eMail: info@gv-sh.de

Montags bis Donnerstags von 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Freitags 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr

Vorfertiges Antragsformular für die Dolmetscherzentrale zum herunterladen:
Formular (PDF-Format, benötigt Acrobat Reader)

Antrag ausfüllen, abgeben oder per Fax (Nr. ist auf dem Formular angegeben) abschicken.


Telekom - Deaf-Hotline

Gehörlose und Schwerhörige können sich in DGS über Produkte und Dienstleistungen der Deutschen Telekom AG beraten lassen. Der Kunde schickt einfach eine Mail an: Deaf-Hotline@t-com.net oder ein Fax an Tel: 0421 / 109 86 511, und die T-Com-Mitarbeiter antworten dann per Bildtelefon, Mail oder Fax. Die Beratung erfolgt durch gehörlose Berater mit spezieller technischer Ausbildung.
(Quelle: Taubenschlag)

Flyer: deaf-hotline2.pdf          Faxvorlage: deaf-hotline-faxvorlage2.pdf


ADAC – Faxvordruck zur Pannenaufnahme bei Gehörlosen

Der ADAC hat für diese Situation zusammen mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V., Kiel, ein Pannenfax entwickelt, das ausgefüllt an die Pannenhilfszentrale nach Landsberg gefaxt werden kann.

ADAC-Pannendienst-Faxvordruck: aba_fax_gehoerlos_tcm8-2779.pdf
Darin auch Erklärungen, wie die Pannenmitteilung funktioniert.

ADAC-SMS-Notruf

Und jetzt doch möglich per SMS, mehr darüber siehe hier mit Erklärungen und SMS-Liste in allen Netzen: adac-pannenhilfe-sms-liste.pdf

oder über das Internet möglich, das Formular kann unter dem Stichwort 24h Hilfe / Pannenhilfe / Pannenaufnahme aufgerufen werden (nur für Mitglieder des ADAC): www.adac.de


Faxnotruf in Schleswig-Holstein und in Deutschland

Der Faxnotruf für die Hörgeschädigte -
Hilfsreiche Webseite über Notruf von
Klaus Büdenbender, Wilnsdorf-Rudersdorf
www.notfall-telefax112.de/

 

weitere Notrufnummern beim Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein:

http://www.gv-sh.de/notruf

Fax-Notruf für Schleswig-Holstein:
Einrichtung einer landesweiten Notruf-Fax-Nummer für gehörlose und sprachbehinderte Menschen

Faxnummer:
(0431) 160 55 55

 

https://www.polizei.schleswig-holstein.de

Rundfunkgebührenbefreiung

Wer im Schwerbehindertenausweis einen RF-Vermerk hat, kann sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Bis zum 31. März 2005 war dafür die Sozialbehörde zuständig. Ab 1. April (kein Aprilscherz !) ist die Gebühreneinzugszentrale zuständig.

In Zukunft ist der Antrag zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises direkt bei der GEZ einzureichen: GEZ, 50656 Köln

Hier geht es zur GEZ.

 

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