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Service Eine Sammlung der wichtigsten Kontaktadressen bzw. Servicestellen, die für Gehörlosen das Leben erleichtern oder eine Hilfe für Gehörlosen bieten, nicht nur das, sondern auch paar Tipps für Gehörlose: Dolmetscherzentrale für Schleswig-Holstein Dolmetscher-Landeszentrale Kiel Vorfertiges Antragsformular für die Dolmetscherzentrale zum herunterladen: Gehörlose und Schwerhörige können sich in DGS über Produkte und
Dienstleistungen der Deutschen Telekom AG beraten lassen. Der Kunde schickt
einfach eine Mail an:
Deaf-Hotline@t-com.net oder ein Fax an Tel: 0421 / 109 86 511, und die
T-Com-Mitarbeiter antworten dann per Bildtelefon, Mail oder Fax. Die Beratung
erfolgt durch gehörlose Berater mit spezieller technischer Ausbildung. Flyer: deaf-hotline2.pdf Faxvorlage: deaf-hotline-faxvorlage2.pdf ADAC – Faxvordruck zur Pannenaufnahme bei Gehörlosen Der ADAC hat für diese Situation zusammen mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V., Kiel, ein Pannenfax entwickelt, das ausgefüllt an die Pannenhilfszentrale nach Landsberg gefaxt werden kann. ADAC-Pannendienst-Faxvordruck:
aba_fax_gehoerlos_tcm8-2779.pdf ADAC-SMS-Notruf Und jetzt doch möglich per SMS, mehr darüber siehe hier mit Erklärungen und SMS-Liste in allen Netzen: adac-pannenhilfe-sms-liste.pdf oder über das Internet möglich, das Formular kann unter dem Stichwort 24h Hilfe / Pannenhilfe / Pannenaufnahme aufgerufen werden (nur für Mitglieder des ADAC): www.adac.de Faxnotruf in Schleswig-Holstein und in Deutschland
Wer im Schwerbehindertenausweis einen RF-Vermerk hat, kann sich von der
Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Bis zum 31. März 2005 war dafür die
Sozialbehörde zuständig. Ab 1. April (kein Aprilscherz !) ist die
Gebühreneinzugszentrale zuständig. |
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