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- Schaffung von mehr Informationsmöglichkeiten in Form von Vorträgen,
Aufklärungen
- Schaffung und Herausgabe der "Kieler Info" für alle Hörgeschädigten im
Großraum Kiel
- Mehr Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Aufklärungen über die Behinderung
der Gehörlosen
- Schaffung von mehr Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen durch
Gesprächskreise
- Frühförderung hörender Kinder gehörloser Eltern in Form von
Spracherziehung durch Fachpädagogen, von Aufklärungen und Vorträgen für
gehörlosen Eltern über Vorsorgeuntersuchungen bei Kleinkinder (Müttertreff)
- Berufliche Weiterbildung unter Zuhilfenahme von Dolmetschern
- Behandlung seelisch- und alkoholkranker Gehörlosen durch speziellen
Gruppentherapie
- Kulturelle Veranstaltung, speziell für Gehörlosen
- Schaffung eines eigenen Hörgeschädigten-Zentrum in Kiel, Übernahme ihrer
Trägerschaft und deren Unterhaltung
- Förderung bzw. Beihilfe für Einrichtungsgegenstände für Räume der
Treffpunkte der Hörgeschädigten
- Kostenhilfe für Anschaffungen bzw. Reparaturkosten von Schreibtelefon,
Lichtwecker, Lichtklingelanlage, soweit sie von den Behörden und Krankenkassen
nicht erstattet werden.
entnommen aus der Satzung AGFH e.V. vom 1985
- Vereinssatzung zum
Runterladen (PDF)
Die Mitgliedschaft in der AGFH ist für jeden offen, der an der Förderung
Hörgeschädigter interessiert ist.
AGFH-Beitrittserklärung (Mitgliedsantrag) zum Runterladen:
agfh-beitrittserklaerung.pdf
Ganz einfach: Runterladen, Ausdrucken, Ausfüllen und an AGFH Faxen
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